Hinweise zum Jugendschutz im Velodrom und UFO
Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigte,
zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
Seit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der Ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.
Bitte beachten Sie beim Erteilen der Erziehungsbeauftragung die folgenden wichtigen Informationen:
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Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
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Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
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Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
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Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.
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Die erziehungsbeauftragte Person darf höchstens drei Kinder betreuen.
Einen Vordruck für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG finden Sie nachfolgend. Für Veranstaltungsbesucher unter 16 Jahren ist das Formular immer auszufüllen. Für Veranstaltungsbesucher über 16 Jahren ist das Formular nur auszufüllen, wenn die Veranstaltung nach 24 Uhr endet.
Vordruck für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung