Hausordnung
Zutritt zur Veranstaltungsstätte
Der Zugang zur Veranstaltungsstätte ist ausschließlich mit Genehmigung der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH (Velomax) gestattet. Velomax stellt zur Identifikation Hausausweise aus. Während Veranstaltungen gelten auch die vom Veranstalter ausgegebenen Eintrittskarten, einschließlich Teilnehmer-, Presse-, Frei- und Ehrenkarten, als gültige Identifikation.
Velomax behält sich das Recht vor, den Zutritt in begründeten Einzelfällen zu verweigern, z.B. bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Jugendschutzgesetz, gegen diese Hausordnung, bei Alkoholisierung oder aus Sicherheitsgründen.
Der Zugang zum Backstage-Bereich, zu Garderoben, Betriebseinrichtungen und anderen für das Publikum nicht zugänglichen Bereichen ist ausschließlich Personen gestattet, die durch entsprechende Ausweise ausdrücklich legitimiert sind.
Einlass
Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist ausnahmslos Folge zu leisten. Nimmt der Ordnungsdienst Gegenstände von Besuchern in Verwahrung, hat der Besucher den Gegenstand unmittelbar nach dem Veranstaltungsende abzuholen. Unterbleibt die Abholung, ist Velomax berechtigt, den verwahrten Gegenstand zu entsorgen.
Es ist nicht gestattet,
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Taschen oder Rucksäcke, die das Format DIN A4 überschreiten (21cm x 29,7cm)
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Waffen jeder Art
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Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
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Metall-, Plastik- und Glasbehältnisse
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Notebooks, Tablets, Stative , Selfie-Sticks, Audio und Videorekorder, GoPro, Kameras, Laserpointer, Trillerpfeifen, Nietengürtel
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Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes
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Kleidung, Embleme, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist
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pyrotechnische Artikel jeder Art, auch Wunderkerzen
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Kinderwagen
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sperrige und gefährliche Gegenstände jeder Art z.B.: Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte); Regenschirme (ausgenommen Knirpse Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind
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Gegenstände aus zerbrechlichen oder splitternden Materialien
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bei Sportveranstaltungen i.d.R. großflächige Spruchbänder über 1,0 m², bei Konzerten und sonstigen Entertainment-Veranstaltungen i.d.R. nicht über DIN A3, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, große Mengen Konfetti etc.
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mechanisch, elektrisch oder andersartig (z.B. pneumatisch) betriebene Lärminstrument (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren, Vuvuzelas)
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Speisen und Getränke (ausgenommen Speisen und Getränke, die aus gesundheitlichen Gründen mitgeführt werden sowie für die Verpflegung von Babys und Kleinkindern)
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Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mitzuführen
Ton- und Bildaufzeichnung durch Besucher
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Velomax ist es Besuchern der Veranstaltungsstätte generell untersagt, Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräte jeder Art mitzubringen und in der Veranstaltungsstätte zu benutzen. Film- und Fotoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen sowie des Gebäudes und seiner Einrichtungen sind nicht gestattet.
Verhaltensweisen
In der Veranstaltungsstätte einschließlich aller Nebenräume besteht ein uneingeschränktes Rauchverbot. Velomax ist berechtigt, ein allgemeines Alkoholverbot auszusprechen. Alkoholisierten Besuchern kann der Zutritt zur Veranstaltungsstätte versagt werden; sie können auch aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden. Der Verkauf jedweder Waren in der Veranstaltungsstätte ist ohne Zustimmung von Velomax nicht gestattet. Verstöße gegen die Hausordnung oder Anordnung des Ordnungspersonals berechtigen Velomax, ein einmaliges oder generelles Hausverbot auszusprechen und den Störenden aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Weitere, insbesondere strafrechtliche Schritte, bleiben vorbehalten. Nach Beendigung der Veranstaltung haben Besucher die Veranstaltungsstätte unverzüglich zu verlassen.
Jede Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen der Veranstaltungsstätte – auch während der Dauer der Veranstaltung – ihre Gültigkeit.
Haftung
Velomax haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt.
Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet Velomax auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet Velomax bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von Velomax. Diese Haftungsregelung bezieht sich insbesondere auch auf während der Veranstaltung verwahrte Gegenstände.
Die Hausordnung als PDF